• KNX - Systeme

  • Lichttechnik

  • Bäckerei Service

  • Salva Service Partner

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
echeck

PRÜFUNG ORTSVERÄNDERLICHER ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL NACH DGUV V3 (BGV A3)

Für regelmäßige Prüfungen der Elektroanlagen und -geräte in Gewerbebetrieben gibt es strenge gesetzliche Vorschriften. Im Schadensfall muss ihr einwandfreier Zustand nachgewiesen werden. Diese Pflicht gilt gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.

Verantwortlich für den Zustand von Elektroanlagen und -geräten ist der so genannte „Anlagenverantwortliche“. Im Falle eines Unternehmens also der Geschäftsführer oder Inhaber, der auch im Schadensfall haftet.

Wenn Sie eine E-CHECK Prüfung von einem autorisierten Elektrofachbetrieb durchführen lassen, beugen Sie Personen- oder Sachschäden vor. Sie schützen Ihren Betrieb gegen evtl. Ausfallschäden wie Produktionsstillstände und Datenverluste und kommen nachweislich den Vorschriften der Berufsgenossenschaften nach. Der E-CHECK ist die von den Berufsgenossenschaften anerkannte, normengerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte nach VDE. Durch den E-CHECK werden Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen und Sachen in sich bergen, erkannt und gegebenenfalls beseitigt.

Vorteile auf einen Blick:
  • Ihre Elektroanlagen sind nach dem neuesten Stand der Technik geprüft.
  • VDE-Norm und Betriebssicherheitsverordnung werden vorschriftsmäßig erfüllt.
  • Sie beugen Produktionsstillständen und Datenverlusten wirksam vor.
  • Führende Versicherungen erkennen den E-CHECK an und gewähren Prämienvorteile.

Kontaktieren Sie uns

captcha

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.